Einigung bei Einfuhr von Gemüse und Obst

Obst und Gemüse

Viel Beunruhigung gab es in den vergangenen Monaten im Dreiländereck rund um die Frage, ob Landwirte aus dem grenznahen Ausland Gemüse und Obst weiterhin zollfrei in die Schweiz importieren dürfen. Nach Protesten aus der Grenzregion soll dies nun weiter möglich sein.

Seit langem beliefern französische und deutsche Betriebe im Umkreis von 10 km Schweizer Restaurants, Privathaushalte und Märkte zollfrei mit landwirtschaftlichen Produkten. Vor ca. einem Jahr hatte die Schweizer Zollverwaltung angekündigt, diese Praxis einschränken zu wollen, da sie nur für bestimmte Gemüsesorten gelte. Auf andere Sorten sollten gemäß einer neuen Regelung Zölle erhoben werden. Der Kanton Basel-Stadt, sowie deutsche und französische Akteure aus der Region hatten dagegen protestiert und darauf verwiesen, dass die zollfreie Belieferung aus Frankreich und Deutschland für das Angebot an Obst und Gemüse in Basel sehr wichtig sei. Zudem hatte ein vom Kanton Basel-Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt, dass die geläufige Praxis mit den Jahren zu bindendem Gewohnheitsrecht geworden sei. Auch das TEB-Präsidium hatte einen Brief an das Schweizer Wirtschaftsministerium verfasst und darin seine Beunruhigung über die den lokalen Handel bedrohende Neuregelung zum Ausdruck gebracht. Das Schweizer Wirtschaftsministerium hat nun angekündigt, von der geplanten neuen Regelung Abstand nehmen zu wollen.

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