Bahnhof Rheinfelden (CH) ©Julien Kauffmann

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Was ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit?

Grenzregionen sind klassischerweise durch drei Defizite gekennzeichnet: Es gibt zunächst ein politisches Defizit, da eine geografische Grenze auch die  Rechts-, Verwaltungs- oder Sozialsysteme trennt. Weiterhin herrscht in Grenzregionen oftmals ein ökonomisches Defizit, da sich die wirtschaftlichen Aktivitäten im besser aufgestellten Landesinneren konzentrieren. Hinzu kommen häufig infrastrukturelle Nachteile.

Mithilfe von grenzüberschreitender Zusammenarbeit möchten Grenzregionen diese wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Defizite ausgleichen.

Der Aachener Vertrag

Der zwischen Deutschland und Frankreich geschlossene und am 22. Januar 2019 in Kraft getretene Aachener Vertrag widmet erstmalig der grenzüberschreitenden Kooperation ein eigenes Kapitel, in dem den Gebietskörperschaften in Grenzregionen entsprechende Kompetenzen, zweckgebundene Mittel und beschleunigte Verfahren zugesprochen werden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Um Hindernisse der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beheben, schafft der Aachener Vertrag den Ausschuss für grenzüberschreitende deutsch-französische Zusammenarbeit, der Akteure der deutsch-französischen Zusammenarbeit zusammenbringt und in dem der Trinationale Eurodistrict Basel vollwertiges Mitglied ist.

Tätigkeit des TEB im Rahmen des AGZ

Der TEB, vertreten durch Marion Dammann, Vizepräsidentin des TEB, nimmt an den Sitzungen des deutsch-französischen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) teil, der im Rahmen des Aachener Vertrages eingerichtet wurde. Auf diese Weise trägt er aktiv dazu bei, grenzüberschreitende Probleme auf Ministeriumsebene zu adressieren. Zusammen mit seinen Partnern hat er zwei Empfehlungen erarbeitet, die vom AGZangenommen wurden: eine zum Thema Telearbeit im Grenzraum und eine zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit