Bahnhof Rheinfelden (CH) ©Julien Kauffmann

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Was ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit?

Herausforderungen Grenzregionen

Grenzregionen stehen klassischerweise vor drei großen Herausforderungen:

  • Politisches Defizit: Geografische Grenzen trennen eingespielte Rechts-, Verwaltungs- und Sozialsysteme.

  • Ökonomisches Defizit: Wirtschaftliche Aktivitäten konzentrieren sich meist im besser aufgestellten Landesinneren.

  • Infrastruktureller Nachteil: Verbindungen und Netze enden oft an der Grenze.

Unsere Lösung: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Durch gezielte Kooperationen bauen wir diese politischen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Barrieren ab.
Gemeinsam verwandeln wir Grenzräume in lebendige, vernetzte Lebens- und Wirtschaftsräume.

Meilenstein Aachener Vertrag

Der am 22. Januar 2019 in Kraft getretene Aachener Vertrag stärkt die grenzüberschreitende Kooperation..

  • Mehr Kompetenzen: Lokale Gebietskörperschaften erhalten eigene Rechte, zweckgebundene Mittel und beschleunigte Verfahren.

  • Weniger Bürokratie: Ein eigener Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit räumt rechtliche Hindernisse direkt aus dem Weg.

  • Starke Stimme für Basel: Der Trinationale Eurodistrict Basel ist als vollwertiges Mitglied im Ausschuss vertreten und bringt die Anliegen unserer Dreiländerregion direkt ein.

Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit - AGZ

Starkes Engagement im AGZ: Ergebnisse, die bewegen

Als vollwertiges Mitglied vertritt der TEB – repräsentiert durch Präsidentin Marion Dammann – die Interessen unserer Region direkt im deutsch-französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ). Dadurch bringen wir lokale Herausforderungen ohne Umwege auf die ministerielle Ebene.

Dass diese Arbeit Früchte trägt, zeigen zwei wichtige, vom AGZ bereits angenommene Empfehlungen, die gemeinsam mit unseren Partnern auf den Weg gebracht wurden:

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