Die Idee, einen Begegnungsfonds einzurichten, entstand bereits 2015. Angestoßen vom damaligen Präsidenten des TEB, Herrn Deichtmann startete der Begegnungsfonds am 29. April 2016 mit dem entsprechenden Beschluss des TEB-Vorstands.
Förderung
Von einer Sportveranstaltung über ein Konzert bis hin zu einer Theaterproduktion - Begegnungsprojekte können ganz unterschiedliche Formen annehmen. Egal, ob das Gesamtbudget 500 €/CHF oder bis zu 20 000 €/CHF beträgt, wichtig ist, dass Ihr Projekt zur Begegnung von Personen aus zwei oder drei Ländern unserer trinationalen Agglomeration beiträgt. Als Projektträger müssen Sie einer gemeinnützigen Einrichtung (Verein, Gemeinde, Gebietskörperschaft…) mit Sitz im erweiterten TEB-Gebiet (siehe Karte) angehören.
Mit dem Begegnungsfonds unterstützen wir Sie bei der Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten in der Basler Agglomeration mit einer Kofinanzierung von bis zu 60 % und maximal 2 000 €/CHF.
Wichtige Unterlagen für Projektträger
Untenstehend finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die sie für die Beantragung einer Förderung benötigen. Vergessen Sie nicht, einen Blick in die Förderkriterien zu werfen (im Abschnitt Förderung). Sobald Ihre Anfrage eingereicht und von uns begutachtet worden ist, leiten wir sie an die zuständige trinationale Arbeitsgruppe weiter.
Gerne können Sie uns vorab per E-Mail oder per Telefon kontaktieren.