Neues Abkommen zum Homeoffice Frankreich - Schweiz

Zwischen Frankreich und der Schweiz gibt es ein neues Abkommen zum Homeoffice. Seit dem 1. Januar ist es möglich, dass Grenzgänger*innen bis zu 40% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. In einem Ende 2022 verhandelten Abkommen einigten sich Frankreich und die Schweiz darauf, dass Arbeit im Homeoffice, die sich auf 40% der Arbeitszeit beschränkt, weder Auswirkungen auf den Grenzgängerstatus, noch auf die damit verbundenen Einkommensbesteuerungsregelungen im Wohnsitzstaat der Arbeitnehmenden hat.
Die Corona-Pandemie hatte Sonderregelungen im Umgang mit dem Homeoffice und den damit verbundenen steurrechtlichen Fragen notwendig gemacht. Bisherige Regelungen hatten nur einen befristeten Ausnahmestatus. Das jetzt beschlossene Abkommen soll langfristig gelten.