Frankreich unterzeichnet Homeoffice-Abkommen für Grenzgänger*innen
In einer Pressemitteilung vom 30. Juni gab die französische Regierung bekannt, dass sie das multilaterale Abkommen unterzeichnet habe, das es Grenzgänger*innen ermöglicht, bis zu zweieinhalb Tage pro Woche Telearbeit zu leisten, ohne ihre Sozialversicherungszugehörigkeit zu ändern.
Dieses Abkommen, das bereits 2022 von der Schweiz und Deutschland unterzeichnet wurde, war von den französischen Grenzgänger*innen mit grosser Spannung erwartet worden, insbesondere von den französischen Arbeitnehmer*innen in der Schweiz, die 55 % aller Grenzgänger*innen darstellen.
Der TEB war im Rahmen des Aachener Vertrags Berichterstatter für dieses Dossier.
