Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft

Dreiländerbrücke

Die Bundesrepublik Deutschland hat Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Seit Sonntag, 28. März, 0 Uhr, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.

Es gilt nun aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich eine zwingende Test- und Nachweispflicht bereits bei Einreise. Zudem muss man sich vor der Einreise digital anmelden.

Um ein unkompliziertes Vorgehen zu ermöglichen und dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum gerecht zu werden, hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht geschaffen. Hier sind wöchentlich zwei Negativtests ausreichend, zudem kann der Test auch unverzüglich nach Einreise durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests können in Baden-Württemberg kostenlos durchgeführt werden. Tägliche Grenzpendler sind zudem von der Anmeldepflicht befreit.

Die genauen Bestimmungen finden Sie in folgender Pressemitteilung.

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