Aufruf b-solutions

Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Initiative b-solutions 2.0. Solving Cross-Border Obstacles veröffentlicht. Die Frist ist der 10. November 2023.

Was ist die Initiative b-solutions?

B-solutions ist eine Initiative der Europäischen Union, die dazu beitragen soll, Lösungen für konkrete grenzüberschreitende Hindernisse zu entwickeln. Ziel des aktuellen Aufrufs ist es, 120 Fälle von rechtlichen oder administrativen Hindernissen zu identifizieren, die die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg behindern. So könnten zum Beispiel Hindernisse entstehen, da geltende Rechtsvorschriften nicht kohärent sind, unterschiedliche Verwaltungsverfahren bestehen oder es an rechtlichen Möglichkeiten für grenzüberschreitende Interaktionen mangelt.

Die ausgewählten Fälle erhalten Unterstützung von Rechtsexperten, die mögliche Lösungen zur Überwindung der Hindernisse in verschiedenen Themenbereichen vorschlagen. Der Experte / Die Expertin skizziert in einem Fallbericht den rechtlichen Rahmen und mögliche Lösungsansätze.

Wer kann sich an der Einreichung von Vorschlägen für b-solutions 2.0 beteiligen?

  • öffentliche Einrichtungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene
  • grenzüberschreitende Einrichtungen
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Die Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem benachbarten EFTA- oder IPA-Land ansässig sein und mindestens eine Land- oder Seegrenze mit einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.

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