Die Oberrheinkonferenz unterstützt grenzüberschreitende Sportbegegnungen finanziell!

Antragsberechtigt sind volljährige Einzelpersonen (mind. zwei Personen) oder Sportorganisationen wie z.B. Vereine, mit Sitz in zwei verschiedenen Ländern des Oberrheins. Der Projektträger muss seinen Wohnsitz im Oberrheingebiet haben. Die Projektpartner müssen in Deutschland aus Baden- Württemberg und/oder Rheinland-Pfalz, in Frankreich aus dem Gebiet der Region Grand-Est und/oder aus der Nordwestschweiz (Kantone Basel-Stadt; Basel-Landschaft; Aargau; Jura; Solothurn) stammen.

Die Projekte müssen einen Beitrag zur Verständigung - über kulturelle, sprachliche und soziale Unterschiede hinweg – leisten und Werte wie Engagement, Teamgeist, Fairplay und Toleranz vermitteln.

Die Förderkriterien und Antragsformulare stehen zum Download auf der Internetseite der Oberrheinkonferenz zur Verfügung.

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