Grenzregionen sind klassischerweise durch drei Defizite gekennzeichnet: Es gibt zunächst ein politisches Defizit, da eine geografische Grenze auch die Rechts-, Verwaltungs- oder Sozialsysteme trennt. Weiterhin herrscht in Grenzregionen oftmals ein ökonomisches Defizit, da sich die wirtschaftlichen Aktivitäten im besser aufgestellten Landesinneren konzentrieren. Hinzu kommen häufig infrastrukturelle Nachteile.
Mithilfe von grenzüberschreitender Zusammenarbeit möchten Grenzregionen diese wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Defizite ausgleichen.
Der Aachener Vertrag
Der zwischen Deutschland und Frankreich geschlossene und am 22. Januar 2019 in Kraft getretene Aachener Vertrag widmet erstmalig der grenzüberschreitenden Kooperation ein eigenes Kapitel, in dem den Gebietskörperschaften in Grenzregionen entsprechende Kompetenzen, zweckgebundene Mittel und beschleunigte Verfahren zugesprochen werden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Um Hindernisse der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beheben, schafft der Aachener Vertrag den Ausschuss für grenzüberschreitende deutsch-französische Zusammenarbeit, der Akteure der deutsch-französischen Zusammenarbeit zusammenbringt und in dem der Trinationale Eurodistrict Basel vollwertiges Mitglied ist.