Regelungen im Haut-Rhin
In Frankreich ist am 17. Oktober landesweit der gesundheitliche Notstand ausgerufen worden.
Jede Person ab 11 Jahren, die aus dem Schengenraum nach Frankreich einreist, muss das negative Ergebnis eines PCR-Tests, das bei Abreise nicht älter als 72 Stunden ist, mit sich führen. Dieses Dokument muss vor dem Überqueren der Grenze ausgefüllt werden.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind der Transportverkehr, Grenzgänger/innen und Bewohner/innen von Grenzgebieten im Umkreis von 30 km von ihren Wohnorten.
Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht ab 6 Jahren gilt
- in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Flugzeug, Taxi, Trams etc.),
- in allen geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr,
- auf Märkten.
Die Präfekten der Départements können in weiteren öffentlichen Räumen eine Maskenpflicht verhängen, wenn es die lokale Situation erfordert.
Das Tragen einer Maske in allen öffentlichen Räumen wird empfohlen, selbst wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Distanzregeln
Wo möglich, ist ein Abstand von mindestens 1 Meter zwischen allen Personen einzuhalten.
Versammlungen
Versammlungen im öffentlichen Raum sind verboten.
Ausgangsbeschränkungen
Es gilt eine Ausgangssperre von 18:00 bis 06:00. Während dieser Zeit muss eine Bescheinigung ausgefüllt werden, um die Wohnung zu verlassen.
Sport und Kultur
Die Ausübung von Sport ist ohne Beschränkung der Personenzahl in offenen Anlagen, während einer beaufsichtigten Tätigkeit möglich. Für Minderjährige sind Versammlungen auf 6 Personen im öffentlichen Raum begrenzt, wenn die Aktivität nicht beaufsichtigt wird. Für Erwachsene ist die Ausübung von Sport im öffentlichen Raum auf 6 Personen begrenzt, auch wenn die Aktivität beaufsichtigt wird.
Kultureinrichtungen sind geschlossen.
Gastronomie und Einzelhandel
Alle Bars und Restaurants sind geschlossen.