Neue Zollrichtlinie: Basler Regierungspräsident interveniert in Bern

Zoll

Die Einführung einer neuen Zollrichtlinie auf den 1. Januar 2022, die den Marktverkehr im trinationalen Raum stark erschwert, soll rückgängig gemacht werden. Dies fordert der Basler Regierungspräsident Beat Jans in einem Brief an Bundesrat Ueli Maurer.

«Die bisherige, historisch gewachsene Regelung für den Marktverkehr in der engen Grenzzone zwischen der Schweiz und Deutschland sowie der Schweiz und Frankreich hat sich bewährt und entspricht der gelebten Tradition in unserer trinationalen Region», schreibt Regierungspräsident Beat Jans in einem Brief an Bundesrat Ueli Maurer. In diesem fordert er den Finanzminister angesichts der Einführung einer neuen Zollrichtlinie nachdrücklich auf, die bisherige Regelung weiterzuführen.

Bisher dürfen einige wenige, klar definierte saisonale Produkte (frisches Gemüse, Kartoffeln, Beeren) in einem engen Radius von zehn Kilometer beidseits der Grenzen bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht frei eingeführt werden. Geregelt ist dies in den Grenzabkommen mit den Nachbarländern, so im schweizerisch-deutschen Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr. Der Verkauf von Marktwaren ist dabei nicht nur auf dem Markt, sondern auch «im Herumziehen von Haus zu Haus an Selbstverbraucher sowie an Hotels, Restaurants, Pensionen usw.» bisher explizit erlaubt. Neu sollen Waren vom Marktverkehr ausgeschlossen werden, die «im Abonnement an Abholorte oder direkt an den Wohnort» oder «an Zwischenhändler/ Grossabnehmer wie Hotels, Restaurants, Kantinen, Altersheime usw. geliefert werden». Diese Waren müssen künftig als normale Handelswaren angemeldet werden und sind von jeglichen Abgabebefreiungen oder administrativen Erleichterungen ausgeschlossen. Diese Anpassung der Richtlinie hat die Eidgenössiche Zollverwaltung im Rahmen ihres mehrjährigen Transformationsprogramms vorgenommen. Sie soll ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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