Die Oberrheinkonferenz unterstützt grenzüberschreitende Sportprojekte finanziell!

Ab dem 1. September 2019 können Sportbegegnungen und Sportprojekte im Rahmen eines eigens dafür ins Leben gerufenen Förderinstrumentes der deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz mit einer finanziellen Unterstützung von maximal 4 000 € gefördert werden.


Die Sportprojekte müssen von mindestens zwei volljährigen Personen oder Sportvereinen getragen werden und eine grenzüberschreitende Partnerschaft vorweisen. Der Wohnsitz des Projektträgers und Austragungsort der Begegnung müssen im Oberrheinraum sein.

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