Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens zur grenzüberschreitenden Ausbildung
Am 1. März 2025 trat das deutsch-französische Abkommen über die grenzüberschreitende Ausbildung in Kraft. Dieses Abkommen ermöglicht es Auszubildenden, die eine theoretische Ausbildung in Frankreich absolvieren, ihre praktische Ausbildung in einem Unternehmen in den drei grenznahen Bundesländern (Saarland, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) zu absolvieren und umgekehrt.
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