Regelungen in der Schweiz
Einreisebestimmungen
In der Schweiz gilt für Einreisende aus bestimmten Gebieten eine Quarantänepflicht. Die aktuelle Liste der Regionen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit.
Maskenpflicht
Ab 12 Jahren gilt eine Maskenpflicht
- in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- in Verkaufslokalen und Einkaufszentren,
- in Restaurants und Bars, Museen, Kinos, Bahnhöfen und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
- am Arbeitsplatz, wenn mehr als eine Person im Raum,
- in Schulen ab der Sekundarstufe 2,
- in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben, in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der Mindestabstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.
Abstandsregeln
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Versammlungen
Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum (draussen) sind verboten.
Die Anzahl an Personen für Treffen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum (drinnen) ist auf 10 beschränkt.
Veranstaltungen sind verboten.
Kultur und Sport
Sportliche (mit Ausnahme von Kontaktsportarten) sind für Personen ab 20 Jahren draussen auf 15 Personen beschränkt und drinnen verboten. Kulturelle Aktivitäten sind draussen auf 15 und drinnen auf 5 Personen beschränkt, wenn eine Maske getragen wird. Für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre sind kulturelle und sportliche Aktivitäten ohne Einschränkungen erlaubt.
Innenräume von Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Kultureinrichtungen sind geschlossen. Einrichtungen für Sport und Kultur dürfen für Aktivitäten von Personen bis Jahrgang 2001 drinnen und draussen öffnen. Museen sind geöffnet.
Gastronomie und Einzelhandel
Bars und Gastronomie-Betriebe sind geschlossen.
Weitere aktuelle Informationen zu den nationalen Bestimmungen
Aktuelle Informationen zu den Regeln in Basel-Stadt